Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Grundlegendes 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem 
Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt und Dani`s Chuestallbeiz. Der Einfachheit halber wird 
in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Sollten einzelne 
Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des 
Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
Vertragsgegenstand 
Der vorliegende Vertrag kommt durch die fristgerechte (Optionsdatum) Annahme (per Post oder Scan der 
schriftlichen Reservierungsbestätigung und Versendung per E-Mail oder WhatsApp) der schriftlichen 
Offerte zustande. Spätere Anpassungen am Inhalt der schriftlichen Bestätigung werden erst durch eine 
(schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Mündliche Abmachungen oder Änderungen sind nicht gültig. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend.
Leistungsumfang 
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.
 
Zahlungskonditionen 
Die Vergütung wird ohne jeden Abzug innert zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. 
Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, die vereinbarten bzw. 
geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern 
veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. 
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Alle publizierten 
Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen 
Preise, die vom Restaurant bestätigt werden. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich 
allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind.
 
Teilnehmerzahl 
Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung 
spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl tiefer als 
die bestätigte Teilnehmerzahl, bemisst sich die Vergütung auf der Basis der bestätigten Teilnehmerzahl. Ist 
die effektive Teilnehmerzahl höher als die bestätigte Teilnehmerzahl, so bemisst sich die Vergütung auf der 
höheren Teilnehmerzahl. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist, soweit die hierfür erforderlichen 
Kapazitäten vorhanden sind, mit Zustimmung von Dani`s Chuestallbeiz jederzeit möglich. 
Stornierung 
Stornierung durch den Auftraggeber: Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, 
storniert, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz folgender Kosten, insofern keine anderweitigen 
Stornierungsbedingungen im Vertrag festgelegt worden sind: 
• Absage 0 - 5 Tage vor dem Termin: 30 % gemäss Auftragsbestätigung. 
• Absage 6- 10 Tage vor dem Termin : 15% gemäss Auftragsbestätigung 
Rücktritt durch das Restaurant 
Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige 
(schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Restaurant berechtigt, 
aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten: 
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: 
• höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
• Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. 
in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltswecks, gebucht werden; 
• das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten 
Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Restaurantgäste oder das 
Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann; 
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants 
erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
 
Speisen und Getränke 
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. 
In Sonderfällen kann 
hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, 
ein Tellergeld Fr. 2.50 pro Teller 
Zapfengeld Wein 5 dl Fr. 8.-, 7 oder 7,5 dl Fr. 12.- zu verlangen.
 
 
Verlängerungen 
Ab 00.30 Uhr wird jede angefangene Stunde mit einem Zuschlag von 30.- Franken verrechnet
 
Versicherung 
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.
Haftung und Verluste für Schäden 
Der Auftraggeber haftet für Verluste und Schäden an festem und mobilem Inventar, die durch seine Gäste und / oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. 
Ablehnung von Haftung für eingebrachte Gegenstände: Dani`s Chuestallbeiz lehnt jede Haftung für Verluste 
oder Schäden an vom Auftraggeber bzw. von den Veranstaltungsteilnehmern eingebrachten Gegenständen ab.
 
Verwendung von Dekorationsmaterial 
Ohne ausdrückliche Zustimmung darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der 
Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm mit Zustimmung von Dani`s Chuestallbriz 
verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Die Haftung gegenüber der 
Feuerpolizei liegt beim Auftraggeber. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss nach Ende der Veranstaltung umgehend wieder abgeholt werden. Nicht abgeholtes Dekorationsmaterial wird auf Kosten des Auftraggebers von uns entsorgt.                                  Es ist dem Auftraggeber / Veranstalter untersagt, an den durch Dani`s Chuestall zur Verfügung gestellten baulichen und technischen Einrichtungen irgendwelche 
Veränderungen vorzunehmen.
 
Hundehaltung 
Hunde dürfen bei Veranstaltungen mitgebracht werden. Der Gast, der einen Hund in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes angeleint und ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen.
 
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt  der Gast.
 
Dani`s Chuestall Stand 01.01.2024 
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